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Klasse T:
Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft
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| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus. |
| Fahrzeuge: |
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die
jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für
solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). |
| Befristung: |
Die Klasse T ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Klasse L, M und S |
| Sonstiges: |
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse
geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
| Sonderfahrten Klasse T |
Überland
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Autobahn
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Dunkelfahrt
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keine
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| Dauer der
Fahrprüfung |
60 Minuten
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