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Klasse T:
Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft



Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse L, M und S
Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
 

Sonderfahrten Klasse T
Überland
Autobahn
Dunkelfahrt
 
keine
Dauer der Fahrprüfung
60 Minuten
































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TEL 01 71 / 7 78 29 03

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