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Klasse S:
Trike, Quad, Microcar


Seit Februar 2005 wird in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse S erteilt. Mit 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h gefahren werden. Das bedeutet: Kraftfahrstraßen oder Autobahnen sind tabu.


Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Klasse S setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Befristung: Die Klasse S ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die Klasse S schließt keine andere Führerscheinklasse ein.
 

 
bei Ersterwerb
bei Erweiterung von einer anderen Klasse
Theoretischer Unterricht
14 Doppelstunden
8 Doppelstunden
Theoretische Prüfung
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
Fahrstunden
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten
Dauer der Fahrprüfung
30 Minuten, überwiegend innerorts
Probezeit
Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet.
































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TEL 01 71 / 7 78 29 03

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