|
|
 |
Klasse S:
Trike, Quad, Microcar
Seit Februar 2005 wird in Deutschland die
Fahrerlaubnisklasse S erteilt. Mit 16 Jahren dürfen damit
dreirädrige Krafträder und vierrädrige
Kleinkraftfahrzeuge, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h
gefahren werden. Das bedeutet: Kraftfahrstraßen oder
Autobahnen sind tabu.
|
| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Klasse S setzt keine andere Klasse voraus.
|
| Fahrzeuge: |
Dreirädrige Kleinkrafträder und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45
km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von
Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht
mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen
Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren;
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber
hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der
Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. |
| Befristung: |
Die Klasse S ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Die Klasse S schließt keine andere
Führerscheinklasse ein. |
| |
bei Ersterwerb
|
bei Erweiterung
von einer anderen Klasse
|
| Theoretischer
Unterricht |
14 Doppelstunden
|
8 Doppelstunden
|
| Theoretische
Prüfung |
30 Fragen, maximal 10
Fehlerpunkte
|
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
|
| Fahrstunden |
Die Anzahl der "normalen"
Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach
Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten
|
| Dauer der
Fahrprüfung |
30 Minuten, überwiegend
innerorts
|
| Probezeit |
Der Führerschein Klasse
S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht
auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet.
|
|