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Promillegrenzen
Ab dem 01.08.2007 gelten nun die Regeln für die 0,0 Promille. Diese besagt, dass alle Fahrer unter 21 Jahren sowie alle Fahranfänger in der Probezeit nur mit 0,0 Promille Auto fahren dürfen.
Bei einem Verstoß gegen diese Null-Promille-Regelung muss ein Bussgeld in Höhe von 125 Euro gezahlt werden. Außerdem werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister dafür eingetragen. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden kommt hinzu, dass diese sich um 2 weitere Jahre verlängert und der Fahranfänger ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro besuchen muß. |
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