|
|
Fahrerlaubnis auf Probe
Jeder, der erstmalig eine Fahrerlaubnis bekommt, erhält die Fahrerlaubnis auf Probe (die Klassen L, M und T sind
von der Probezeit ausgenommen).
Die Probezeit dauert zwei Jahre und wird im Führerschein vermerkt, nach Ablauf dieser Zeit ist die Fahrerlaubnis
automatisch unbegrenzt gültig.
Begeht man in den zwei Jahren einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße)
oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), so ordnet die
Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an, welches nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis
durchgeführt werden darf. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre. Bei Nicht-Teilnahme am
Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen! Die Fahrerlaubnis kann dann frühstens nach 3 Monaten wieder beantragt
werden. Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen,
die nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.
Verwarnungs- und Bußgelder:
Verwarnungsgelder (unter 40,- Eur) haben keinerlei Auswirkung auf den "Probe-Schein". Alle Verstöße innerhalb der
Probezeit, die zu Punkten in Flensburg (Bußgelder ab 40 Eur), Fahrverboten oder Führerscheinentzug führen, haben die
sogenannte Nachschulung zur Folge.
Aufbauseminar (früher Nachschulung):
Die Nachschulungskurse werden für auffällig gewordene Fahranfänger durchgeführt. Dazu gehören mehrere Theorieseminare
(4 Sitzungen zu je 135 Minuten), in denen die einzelnen Vergehen besprochen werden sowie eine Fahrprobe (mindestens 30
Minuten), bei der ein Fahrlehrer den Nachschüler bewertet. Die Kurse werden von den Fahrschulen angeboten und
durchgeführt. Es müssen alle Kurselemente der Nachschulung vollständig und innerhalb der von der Straßenverkehrsbehörde
gesetzten Frist besucht werden.
|
|
|
|
© 2001-2011 | www.riedel-fahrschule.de | IMPRESSUM
Handyantenne
|