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Fahrerlaubnis auf Probe

Jeder, der erstmalig eine Fahrerlaubnis bekommt, erhält die Fahrerlaubnis auf Probe (die Klassen L, M und T sind von der Probezeit ausgenommen). Die Probezeit dauert zwei Jahre und wird im Führerschein vermerkt, nach Ablauf dieser Zeit ist die Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig.

Begeht man in den zwei Jahren einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), so ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an, welches nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis durchgeführt werden darf. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre. Bei Nicht-Teilnahme am Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen! Die Fahrerlaubnis kann dann frühstens nach 3 Monaten wieder beantragt werden. Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen, die nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.

Verwarnungs- und Bußgelder:
Verwarnungsgelder (unter 40,- Eur) haben keinerlei Auswirkung auf den "Probe-Schein". Alle Verstöße innerhalb der Probezeit, die zu Punkten in Flensburg (Bußgelder ab 40 Eur), Fahrverboten oder Führerscheinentzug führen, haben die sogenannte Nachschulung zur Folge.

Aufbauseminar (früher Nachschulung):
Die Nachschulungskurse werden für auffällig gewordene Fahranfänger durchgeführt. Dazu gehören mehrere Theorieseminare (4 Sitzungen zu je 135 Minuten), in denen die einzelnen Vergehen besprochen werden sowie eine Fahrprobe (mindestens 30 Minuten), bei der ein Fahrlehrer den Nachschüler bewertet. Die Kurse werden von den Fahrschulen angeboten und durchgeführt. Es müssen alle Kurselemente der Nachschulung vollständig und innerhalb der von der Straßenverkehrsbehörde gesetzten Frist besucht werden.



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TEL 01 71 / 7 78 29 03

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