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Klasse M:
Kleinkrafträder
Mit der Klasse M beginnt die Mobilität
für den jungen Erwachsenen. Zwar auf 50 bzw. 45 km/h
beschränkt, aber dafür auch wesentlich billiger und
einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1. Wer
hauptsächlich innerorts fährt, für den ist
die Klasse M die ideale Wahl.
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| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse
voraus. |
| Fahrzeuge: |
Zweirädrige Kleinkrafträder
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50
cm³, die zusätzlich hinsichtlich der
Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern
aufweisen),
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50
cm³ und einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als
50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr
gekommen sind,
dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur
Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind,
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50
cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg
(Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den
Verkehr gekommen sind,
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne
der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis
zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
| Befristung: |
Die Klasse M ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Die Klasse M schließt keine andere Führerscheinklasse ein. |
| Sonderfahrten Klasse M |
Überland
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Autobahn
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Beleuchtungs
fahrt
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nein
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nein
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nein
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| Dauer der
Fahrprüfung |
30 Minuten
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