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Klasse L:
Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft
Mit Klasse L darf man bis zu zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene
Fahrausbildung.
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| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus. |
| Fahrzeuge: |
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32
km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler
und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. |
| Befristung: |
Die Klasse L ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Klasse L schließt keine anderen Führerscheinklassen ein. |
| Sonstiges: |
In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben,
es wird nur die theoretische Prüfung verlangt. |
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