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EU-Berufskraftfahrer
Wir sind eine anerkannte
Ausbildungsstätte für
- die Grundqualifikation
- die beschleunigte
Grundqualifikation und
- die Weiterbildung
nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Künftig wird es Grundqualifizierungen sowie eine
regelmäßige Fortbildungspflicht für gewerbliche
Kraftfahrer geben. Geregelt ist dies durch das
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFVO).

Beginn der Umsetzung für den Bereich:
Personenverkehr: 10. September 2008
Güterverkehr: 10. September 2009
Die damit verbunden Ziele sind:
- Qualitätssicherung für den Beruf
- Verbesserung der Verkehrssicherheit
- Entwicklung defensiver Fahrweise sowie
- Rationelles Fahren
Grundqualifikation für Fahrerlaubniserwerber
Der Führerscheinerwerb der Klassen C, C1, CE, C1E reicht bei gewerblichem Einsatz seit dem
10.09.2008 (Bus) bzw. 2009 (LKW) nicht mehr aus. Es ist dann ein Nachweis der Grundqualifikation
oder beschleunigten Grundqualifikation
nötig.
Bei Vorbesitz der "alten" Klasse 3 oder Klasse C1, ist für den gewerblichen
Einsatz des Führerscheins KEINE zusätzliche Grundqualifikation nötig!
Der Nachweis zur Grundqualifikation kann auf drei unterschiedlichen Wegen erbracht werden:
Möglichkeit 1:
Es wird eine
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im
Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen bzw. ein
staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare
Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt
werden.
Möglichkeit 2:
Grundqualifikation durch das erfolgreiche Ablegen einer
Prüfung bei der IHK
Theoretische Prüfung - 240 Minuten:
- Multiple-Choice-Fragen
- Fragen mit direkter Antwort
- Erörterung von Praxissituationen
Praktische Prüfung - 210 Minuten:
- Fahrprüfung - 120 Minuten
- Ladungssicherung, Notfallsituation usw. - 30 Minuten
- Bewältigung kritischer Fahrsituationen - 60 Minuten
Möglichkeit 3:
Beschleunigte Grundqualifikation
durch das erfolgreiche Ablegen einer
90-minütigen theoretischen Prüfung bei der
IHK. Voraussetzung zur Zulassung, ist die Teilnahme an einer
Schulung von 140 Stunden zu jeweils 60 Minuten, bei
einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Für den Zugang zum Erwerb der beschleunigten
Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen
Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Die nachfolgende Tabelle soll veranschaulichen, mit welchem
Alter die jeweilige Qualifikation zur Nutzung der
Fahrerlaubnis im gewerblichen Einsatz berechtigt:
| KLASSE |
Ausbildung
Berufskraftfahrer (BKF)
Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Vergleichbarer Ausbildungsberuf
|
Grund-
qualifikation |
Beschleunigte
Grundqualifikation |
| C |
18
Jahre |
18 Jahre |
21 Jahre |
| CE |
18
Jahre |
18 Jahre |
21 Jahre |
| C1 |
18
Jahre |
18 Jahre |
18 Jahre |
| C1E |
18
Jahre |
18 Jahre |
18 Jahre |
Informationen zur IHK-Prüfung
PRÜFUNGSDAUER
| AUSBILDUNG |
THEOR. PRÜFUNG |
PRAKTISCHE PRÜFUNG |
Gesamtzeit |
| Fahrprüfung |
Praktischer
Prüfungsteil |
Kritische Situationen |
| Grundqualifikation (GQ) |
240 min |
120 min |
30 min |
max. 60 min |
450 min |
| Beschleunigte GQ |
90 min |
- |
- |
- |
90 min |
| GQ für Quereinsteiger |
170 min |
120 min |
30 min |
max. 60 min |
380 min |
| GQ für Umsteiger |
110 min |
60 min |
30 min |
max. 30 min |
230 min |
| Beschleunigte GQ für Quereinsteiger |
60 min |
- |
- |
- |
60 min |
| Beschleunigte GQ für Umsteiger |
45 min |
- |
- |
- |
45 min |
Prüfungstermine Grundqualifikation und
beschleunigte Grundqualifikation
der IHK Nürnberg (PDF)
Musterprüfung IHK - Grundqualifikation (240 Min.)
Musterprüfung IHK - beschleunigte Grundqualifikation (90
Min.)
Weiterbildung
Alle Lkw- und Busfahrer, die
ihren Führerschein gewerblich einsetzen,
auch diejenigen, die ihren
Führerschein schon viele Jahre besitzen, müssen
innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden á 60 Minuten Weiterbildung
absolvieren.
Diese 35 Stunden müssen jedoch nicht in einem geschlossenen
Lehrgang absolviert werden.
Die 5-Jahresfrist beginnt mit der Aushändigung des
Führerscheins.
Wer den Führerschein verlängern muss, bekommt die
Möglichkeit seinen Weiterbildungszyklus so zu legen, dass die
ohnehin
vorgeschriebene Verlängerung des Führerscheins mit
dem Weiterbildungszyklus synchronisiert wird. Dafür gibt es
eine
Übergangsfrist bis zum Jahr 2016.
Termine
der Weiterbildungen in unserer Fahrschule

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