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A direkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS)
A Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW (34 PS), nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
A1 Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW*
M Roller, Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h)**
B Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definiertem Gewichtsverhälnis
BE Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt
C Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
C1 Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse
C1E Kombination aus Fz.-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)
D Omnibusse
DE Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
D1 Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen
D1E Kombination aus Fz.-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)
L Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h**
T *** Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen;
mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h**
S Trike, Quad, Microcar

 

*

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 1b dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.
** "Nationale" Klassen, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen.
*** Inhaber der Klasse T dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren.


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TEL 01 71 / 7 78 29 03

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