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Klasse DE:
Busse mit Anhänger
Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen
sämtliche zur Gruppe der Busse gehörenden Fahrzeuge
samt ihrer Anhänger, auch Personenanhänger, gefahren
werden.
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| Mindestalter: |
21 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Fahrerlaubnis Klasse D oder die Voraussetzungen
für deren Erteilung; in diesem Fall darf
die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit der
Fahrerlaubnis der Klasse D erteilt werden. |
| Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. |
| Befristung: |
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven
Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)
- Bei gewerblichem Einsatz muß alle 5 Jahre eine Weiterbildung nach
BKrFQG absolviert werden (35 Std.) |
| Einschluss: |
Klasse D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum
Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. |
| Sonstiges: |
Fahrerinnen und Fahrer, die mit Kraftfahrzeugen Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation und später in einem periodischen Turnus von 5 Jahren eine Weiterbildung nachweisen
Weitere Infos |
| Fahrstunden
der Klasse DE |
Grundausbildung
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Überland
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Autobahn
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Beleuchtungs
fahrt
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| bei Vorbesitz
der Klasse D |
4 *
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3 *
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1 *
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1 *
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| Dauer der Fahrprüfung |
70 Minuten
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* entfällt bei Vorbesitz CE
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