| Mindestalter: |
21 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Fahrerlaubnis Klasse D1oder die Voraussetzungen
für deren Erteilung; in diesem Fall darf
die Fahrerlaubnis der Klasse D1E frühestens mit der
Fahrerlaubnis der Klasse D1 erteilt werden. |
| Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die
zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht
übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht
übersteigen; der Anhänger darf nicht zur
Personenbeförderung verwendet werden. |
| Befristung: |
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven
Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)
- Bei gewerblichem Einsatz muß alle 5 Jahre eine Weiterbildung nach
BKrFQG absolviert werden (35 Std.) |
| Einschluss: |
Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum
Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. |
| Sonstiges: |
Fahrerinnen und Fahrer, die mit Kraftfahrzeugen Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation und später in einem periodischen Turnus von 5 Jahren eine Weiterbildung nachweisen
Weitere Infos |