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Klasse C1:
Mittelschwere Lkw
Diese Klasse erlaubt es, Lkw zwischen 3,5 und
7,5 t zu fahren. In der Praxis wird sie meist nur als Vorstufe
für die Klasse C1E benötigt.
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| Mindestalter: |
18 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Vorbesitz der Klasse B |
| Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge — ausgenommen
Krafträder — mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit
nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum
Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit
Anhänger — mit einer entsprechenden
zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die
Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen
Zustands des Fahrzeugs dienen. |
| Befristung: |
- grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven
Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)
- Bei gewerblichem Einsatz muß alle 5 Jahre eine Weiterbildung nach
BKrFQG absolviert werden (35 Std.) |
| Einschluss: |
Klasse L und M |
| Sonstiges: |
Fahrerinnen und Fahrer, die mit Kraftfahrzeugen Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation und später in einem periodischen Turnus von 5 Jahren eine Weiterbildung nachweisen
Weitere Infos |
| Sonderfahrten
Klasse C1 |
Überland
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Autobahn
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Beleuchtungsfahrt
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| bei
Erweiterung von Klasse B |
3
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1
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1
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| Dauer der
Fahrprüfung: |
75 Minuten
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Wir bilden mit schwerbeladenem LKW aus!
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