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Klasse C:
Lastkraftwagen
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren
werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg
beschränkt. In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist
als Vorstufe zur Klasse CE benötigen.
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| Mindestalter: |
18 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Vorbesitz der Klasse B |
| Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge —
ausgenommen Krafträder — mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr
als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg).
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch zum
Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit
Anhänger — mit einer entsprechenden
zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die
Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen
Zustands des Fahrzeugs dienen. |
| Befristung: |
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven
Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem
Gutachten)
- Bei gewerblichem Einsatz muß alle 5 Jahre eine Weiterbildung nach
BKrFQG absolviert werden (35 Std.) |
| Einschluss: |
Klasse C1 |
| Sonstiges: |
Fahrerinnen und Fahrer, die mit Kraftfahrzeugen Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation und später in einem periodischen Turnus von 5 Jahren eine Weiterbildung nachweisen
Der gewerbliche Einsatz ist somit möglich
- ab 18 Jahren mit Grundqualifikation
- ab 21 Jahren mit beschleunigter Grundqualifikation
Weitere Infos
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| Sonderfahrten
Klasse C |
Überland
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Autobahn
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Beleuchtungsfahrt
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| bei
Erweiterung von Klasse B |
5
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2
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3
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| bei
Erweiterung von Klasse C1 |
3
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1
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1
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| Dauer
der Fahrprüfung: |
75 Minuten
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Wir bilden mit schwerbeladenem LKW aus!
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