Ablauf |
Voraussetzungen/Auflagen |
Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher
Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen
|
Führerscheinprüfung |
Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch wird den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) empfohlen an einem Vorbereitungskurs teilzunehmen, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten |
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung |
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung |
Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt |