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Klasse B:
Personenkraftwagen
Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis
3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der
alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber
Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden.
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| Mindestalter: |
18 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
| Fahrzeuge:: |
Kraftfahrzeuge — ausgenommen
Krafträder — mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als
acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch
mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse
bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht
übersteigt) |
| Befristung: |
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet
gültig. |
| Einschluss: |
Klasse M, L und S |
| Sonstiges: |
Wird in der Prüfung mit einem
Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf
Automatikgetriebe beschränkt. |
| Sonderfahrten
Klasse B |
Überland
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Autobahn
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Beleuchtungsfahrt
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| bei Ersterwerb |
5
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4
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3
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| bei
Erweiterung von einer anderen Klasse |
5
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4
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3
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| Dauer der
Fahrprüfung |
45 Minuten
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