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Klasse A1:
Leichtkrafträder


Mit diesem »kleinen« Motorradführerschein bleibt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.


Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse M
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
 

Sonderfahrten Klasse A1
Überland
Autobahn
Beleuchtungsfahrt
bei Ersterwerb
5
4
3
bei Erweiterung von einer anderen Klasse
5
4
3
Dauer der Fahrprüfung
45 Minuten






























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TEL 01 71 / 7 78 29 03

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