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Klasse A1:
Leichtkrafträder
Mit diesem »kleinen« Motorradführerschein
bleibt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für die noch
nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt.
Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der
Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
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| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus. |
| Fahrzeuge: |
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von
nicht mehr als 125 cm³ und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
(Leichtkrafträder).
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50
cm³ und einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum
31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
| Befristung: |
Die Klasse A1 ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Klasse M |
| Sonstiges: |
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h
dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann
geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
| Sonderfahrten
Klasse A1 |
Überland
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Autobahn
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Beleuchtungsfahrt
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| bei Ersterwerb |
5
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4
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3
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| bei
Erweiterung von einer anderen Klasse |
5
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4
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3
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| Dauer der
Fahrprüfung |
45 Minuten
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