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Klasse A:
leistungbeschränkte Krafträder
Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis
24jährigen zuerst nur
»beschränkt«. Damit ist die Leistungsbeschränkung der Maschine gemeint, welche nicht zu viel
Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren
entfällt die Beschränkung.
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| Mindestalter: |
18 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
| Fahrzeuge: |
Krafträder (Zweiräder, auch mit
Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
45 km/h
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei
Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von
Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als
25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW/kg. |
| Befristung: |
Die Klasse A ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Klasse A1 und M |
| Sonderfahrten
Klasse A |
Überland
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Autobahn
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Beleuchtungsfahrt
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| bei Ersterwerb |
5
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4
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3
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| bei
Erweiterung von Klasse A1 |
3
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2
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1
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| Dauer der Fahrprüfung |
60 Minuten
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